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Wahrheit oder Unwahrheit vom Sennfelder 
Bürgermeister Schulze? 

Vom Bürger für Bürger von Peter Ebner

Sennfelder Bürgermeister

Die abgedruckten Ursprungsartikel vom Schweinfurter Tagblatt Gartenhäuser und Pool übersteigen Versiegelungsgrad vom 19.01.2024 und Gemeinde erlässt Veränderungssperre vom 02.03.2024 ist unter unten aufgeführte Links auf der Mainpostseite zu finden. Damit auch die nicht Schweinfurter-Tagblatt-Leser mitreden können.

Zeitungsartikel Versiegelungsgrad :

https://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/gartenhaeuser-und-pool-uebersteigen-versiegelungsgrad-art-11362318

Zeitungsartikel Veränderungssperre:

https://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/private-gartenanlagen-gemeinde-will-bebauungsplan-ueberarbeiten-und-erlaesst-veraenderungssperre-art-11403948

Ich möchte mich für die Unterstützung, welche ich als E-Mails oder persönliche Gespräche von meinen, doch recht zahlreichen Leser und Leserinnen, die meine Erstausgabe bekommen haben, herzlich bedanken.

 

Ich bitte noch um etwas Geduld, da ich nicht gleich von alle Erfahrungen und Beiträgen, welche meine Leser und Leserinnen selbst mit der Sennfelder Gemeindeverwaltung gemacht haben, berichten kann.

 

Am 16.01.2024 war ich als Besucher in der Sennfelder Gemeinderatssitzung. In dieser Gemeinderatssitzung ist unter anderem der Bauantrag für die Neuerrichtung von drei Gartenhäusern mit Nebengebäuden und Terrassen meiner Eltern Gisela und Helmut Ebner behandelt worden. Am 19.01.2024 erschien dann im Schweinfurter Tagblatt ein Zeitungsartikel. Anschließend habe ich mal nach Übereinstimmungen vom Zeitungsartikel mit den tatsächlichen Geschehen in der Gemeinderatssitzung gesucht.

Dazu gibt es eine ausführliche Gegendarstellung auf meiner Webseite

https://www.sennfeld-online.de/gegendarstellung

da es sehr umfangreich ist.

Auch die Analyse über die tatsächliche Behandlung des Bauantrages in der Sennfelder Gemeindeverwaltung ist von Bedeutung, denn wie geht die Gemeindeverwaltung Sennfeld wirklich mit manchen Bauanträgen um? Es stellen sich für mich einige Fragen. Ist der gesamte Vorgang rechtskonform? Werden Beschlussvorlagen, welche von der Sennfelder Bauverwaltung, speziell vom Herrn Mahr, erstellt und dem Gemeinderat als Entscheidungsgrundlage in der Sitzung vorgelegt werden, von der Gemeindeverwaltung oder dem Gemeinderat auf Rechtskonformität oder zumindest auf Plausibilität geprüft, oder hinterfragt? Oder werden E-Mails von betroffenen Bauherren überhaupt wahrgenommen? Wie kommen solche Beschlussvorlagen überhaupt zustande? Oder geht man einfach gutgläubig davon aus, dass das Wissen bzw. Kompetenz der Bauverwaltung, in diesem Fall vom Herrn Mahr, dafür ausreichend sei und es schon passen wird?

 

Zur Beschlussvorlage und Bauantrag möchte ich noch kurz erklären, wie das in Sennfeld am Beispiel eines Bauantrages funktioniert, für jene, die damit noch nichts zu tun hatten. Bauherr reicht einen genehmigungsfähigen und bebauungsplankonformen Plan und Bauantrag bei der Gemeindeverwaltung oder Bauverwaltung Sennfeld ein. Bauverwaltung, also Herr Mahr, schaut sich vermutlich den Plan an. Als erstes nimmt er vermutlich den Bebauungsplan zur Hand und erkennt nicht, dass das Baufeld für das Bauvorhaben in einem anderen Geltungsbereich mit anderen Festsetzungen des Bebauungsplans liegt, als er denkt. So ein kleiner Fehler kann natürlich mal passieren.

Bauherr weist mehrfach per E-Mail daraufhin, dass das einfach falsch ist. Das ist Herrn Mahr und Bürgermeister Schulze egal. Herr Schulze meint, dass das eben eine andere Rechtsauffassung ist. Erst als das Bauvorhaben in die Gemeinderatssitzung kommt, ist plötzlich klar, das mit dem falschen Geltungsbereich, ist doch falsch gewesen. Was für ein Wunder. Eigentlich ist vom Herrn Schulze und Herrn Mahr schon lange entschieden, für diesen Bauantrag ist auf keinen Fall das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Aber wie kann man das verhindern?

 

Die Lösung war schnell gefunden.

 

Wir behaupten einfach mal, das Bauvorhaben übersteigt den Versiegelungsgrad, den es zwar im Bebauungsplan nicht gibt, aber das muss nicht weiter stören. Schnell mal nachgerechnet, wir nehmen einfach mal die Begründung zum Bebauungsplan, welche zwar absolut keine rechtliche Wirkung bezüglich Versiegelungsgrad hat, zur Hilfe und schon war ein Teil der Lösung gefunden.

 

Der zweite Teil der Lösung um das gemeindliche Einvernehmen zu diesen Bauantrag zu verhindern, war auch gleich gefunden. Herr Bürgermeister Schulze erklärt dem Gemeinderat einfach folgendes:

 

Zeitungszitat:

Klarstellung des Bebauungsplans

Laut Landratsamt sollen deshalb für das Gebiet eine Veränderungssperre und eine Klarstellung des Bebauungsplans erfolgen, sagte Schulze.

 

Denn im Gemeinderat herrscht fast immer die Meinung, wenn das Wort „Landratsamt“ fällt, dann muss das einfach stimmen.

 

Ein Hinterfragen seitens des Gemeinderats ist leider, was aber zu erwarten war, ausgeblieben, zumindest vom überwiegenden Teil.

Aus meiner Sicht eine gewollte und vorsätzliche Irreführung des gesamten Gemeinderats.

 

Aber weil vermutlich von vornherein Herrn Mahr und Herrn Schulze klar war, dass das Lösungskonzept, wie oben beschrieben, auf wackligen Beinen steht, braucht es noch eine Veränderungssperre.

 

Die Veränderungssperre kann man natürlich gut damit begründen, dass der Bebauungsplan nicht eindeutig definiert ist. Immerhin war der Bebauungsplan in der Erstfassung bis zum Zeitpunkt, als der Sennfelder Bauhof in das Gartengebiet gebaut werden sollte, eindeutig definiert. Der einzige Unterschied zwischen der Erstfassung und der 1. Änderung des Bebauungsplans waren nur ergänzende Festsetzungen bezüglich des Bauhofgeländes und natürlich der Rechtschreibfehler wie aus dem Wort Gelände dann Gebäude wurde.

 

Inzwischen fand wieder eine Gemeinderatssitzung am 27.02.2024 bezüglich Bebauungsplan unter anderem auch für dieses besagte Gebiet statt. In dieser Sitzung war ich mit meinem Vater als Besucher anwesend.

 

Es kam wieder zu erstaunlichen Äußerungen vom Bürgermeister Schulze.

In der Gemeinderatssitzung vom 16.01.2024 hat Herr Schulze aus der Beschlussvorlage, die ja direkt von der eigenen Bauverwaltung erstellt worden ist, folgenden Satz vorgelesen:

 

„Laut Landratsamt sollen deshalb für das Gebiet eine Veränderungssperre und eine Klarstellung des Bebauungsplans erfolgen“.

 

Jetzt, also in der Gemeinderatssitzung vom 27.02.2024, forderte Bürgermeister Schulze Frau Eidel (Verfasserin der obengenannten Zeitungsartikel) auf, Sie möge den Fehler mit der Äußerung, dass laut Landratsamt eine Veränderungssperre und eine Klarstellung des Bebauungsplans erfolgen soll, korrigieren. Es sei ein Vorschlag von der eigenen Bauverwaltung gewesen und nicht vom Landratsamt.

 

Liebe Leser und Leserinnen, vielleicht könnt Ihr mir da mal helfen, vielleicht verstehe ich das auch nur falsch.

 

Also nochmal in Kurzform. Die eigene Bauverwaltung schreibt eine Beschlussvorlage. Bürgermeister liest diese 1:1 in der Sitzung vor. Dann 6 Wochen später soll es plötzlich in der gleichen Beschlussvorlage diesen Satz mit dem Landratsamt nicht gegeben haben, sondern die gleiche Bauverwaltung hat eigentlich den Vorschlag gemacht.

 

Ich tue mir gerade schwer das zu glauben. Aus meiner Sicht entsprechen die Äußerungen des Herrn Bürgermeisters dazu absolut nicht der Wahrheit. Was meinen Sie dazu?

 

Vor dieser Gemeinderatssitzung am 27.02.2024 hat meine Rechtsanwältin Frau Schilling, Fachanwältin für Baurecht, Herrn Mahr angeschrieben und um Stellungnahme gebeten, wie er denn zur Aussage kommt dass der Versiegelungsgrad bei diesen Bauvorhaben überschritten wird.

 

Wir warten noch auf Antwort vom Herr Mahr. Ich werde darüber in einen folgenden Artikel berichten.

 

Aber interessant ist, dass Herr Mahr in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung, selbst erklärt:

 

Zeitungszitat:

Auch gebe es keine expliziten Festlegungen für die Größe von Terrassen und deren Überdachungen. Bisherige Regelungen für die maximale Versiegelung je 500 Quadratmeter sprächen von 24 Quadratmetern (15 für Gartenhaus, neun für Nebengebäude), sagte er. Das lasse nicht eindeutig erkennen, ob hier zusätzliche Versiegelung für Terrassen zulässig sein.

 

Ich fühle gerade mich wieder hinters Licht geführt. Der Satz vom Herrn Mahr „Das lasse nicht eindeutig erkennen, ob hier zusätzliche Versiegelungen für Terrassen zulässig seien.“ ist ja wohl ein schlechter Witz.

 

Die ganze Zeit geht es genau darum, dass Herr Mahr in die Beschlussvorlage geschrieben hat, das der Versiegelungsgrad überschritten wird. Jetzt meint Herr Mahr plötzlich, es lasse sich nicht eindeutig erkennen.

 

Aufgrund dieser fehlerhaften Beurteilung des Herrn Mahr wurde der Bauantrag meiner Eltern abgelehnt.

 

Was auch noch eine bemerkenswerte Verhaltensweise des Bürgermeisters ist. So auch in dieser Gemeinderatssitzung vom 27.02.2024 hat Bürgermeister Schulze öffentliche Themen wie zum Beispiel das Thema Bebauungsplanänderung für dieses angesprochene Gebiet in die nichtöffentliche Sitzung verlagert. Ich sehe das als einen klaren Verstoß gegen die Bayerische Gemeindeordnung § 52 Öffentlichkeit. Denn grundsätzlich sind Sitzungen öffentlich zu verhandeln, nur in seltenen Fällen falls beispielsweise berechtigte Ansprüche einzelner dagegen stehen, oder das Allgemeinwohl gefährdet werden würde, sollte das nichtöffentlich verhandelt werden.

 

Zum Nachlesen für interessierte Leser und Leserinnen:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-52

 

Also auch bei der Behandlung eines öffentlichen Bebauungsplans möchte man die Öffentlichkeit gezielt ausschließen.

 

Zum Thema Einhaltung der Bayerischen Gemeindeordnung seitens des Bürgermeisters habe ich auch noch einen weiteren Artikel geplant. Denn die Bürger und deren Anliegen, um die es ja eigentlich in Gemeinderatssitzungen gehen sollte, werden meiner Auffassung nach häufig bewusst und gezielt vom Bürgermeister ausgeschlossen. Es ist einfach bequemer, wenn der Bürger eine fertige Entscheidung vorgelegt bekommt. Er muss sich dann nicht so viel damit befassen. Das spart enorm viel Zeit und der „kritische“ Gemeinderat wird es schon richten.

 

Der Bürgermeister entscheidet welche Punkte auf die Tagesordnung kommen und ob öffentlich, oder nicht öffentlich.

 

Inzwischen weiß ich, dass ich nicht der einzige Sennfelder Bürger bin, dem so übel mitgespielt wird.

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