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Warum gibt es die Sennfelder Nachrichten überhaupt?

Vom Bürger für Bürger von Peter Ebner

Zaun des Anstoßes

Was ist der Hintergrund? Das werde ich häufig gefragt.

 

Von meinen Leserinnen und Lesern werde ich häufig gefragt, warum machst du das eigentlich. Das Rätsel möchte ich mal auflösen.

 

Ist es tatsächlich „nur“ der eine zu Unrecht vom Gemeinderat und Bürgermeister Schulze abgelehnte Bauantrag meiner Eltern? Nein, das allein reichte bei mir noch nicht aus. Obwohl man schon beim ersten Mal auf die Barrikaden gehen und für sein Recht kämpfen sollte. Allerdings brachte diese Unverschämtheit das Fass endgültig zum Überlaufen.

 

Seit mehreren Jahren werde ich und meine Familie in Sennfeld von der Gemeindeverwaltung, sprich Bürgermeister, massiv geärgert und schikaniert. Da gibt es eine Menge Ungerechtigkeiten, Ungleichbehandlungen bis hin zum gezielten Schikanieren. Es wurden sogar öffentliche Zufahrten zu unseren Lagerhallen so stark behindert, dass ein Anfahren der Lagerhallen mit einem Lieferfahrzeug annähernd unmöglich war. Durch diese bewusste und gezielte Blockade des Zufahrtsweges durch den Bürgermeister Schulze kam einfach keine Ware für unser Unternehmen mehr an. Da halfen auch die vier persönlichen und sogenannten lösungsorientierten Gespräche mit dem Bürgermeister Schulze nicht. Da musste erst eine richterliche Entscheidung her. Aber darauf werde ich konkret in einen der nächsten Artikel eingehen, da auch dieses Thema sehr komplex und umfangreich ist.

 

Ein ganz aktuelles Thema scheint in Sennfeld und speziell in der Sennfelder Gemeindeverwaltung ein herkömmlicher Gartenzaun (siehe Foto oben) zu sein. Wieder ein gutes Beispiel für aktives Schikanieren durch die Sennfelder Gemeindeverwaltung. An einem Nachmittag habe ich auf dem Gartengrundstück meines Sohnes mit einem Vermessungsgerät die Grenzen des Grundstückes und die des geplanten Gartenzauns exakt nach den Vorgaben des Bebauungsplans abgesteckt. Was scheinbar viele nicht wissen, das Grundstück liegt auch im Geltungsbereich des Bebauungsplans im Sondergebiet private Gartenanlage SO PG2 und ist somit per Definition als Gartengrundstück festgelegt. Am darauffolgenden Tag hat unser Zaunbauer den Zaun errichtet und fertig gestellt. Allerdings stand erwartungsgemäß nach 3 Stunden Arbeit an diesem Tag das Landratsamt Schweinfurt, also genauer gesagt, der geschickte Baukontrolleur, vor dem Grundstück mit der Idee die Arbeiten einzustellen. Nach gemeinsamen Erörtern, Nachmessen und Nachprüfen der Fakten, ist er dann wieder gegangen. Der Zaunbauer konnte weiter arbeiten. Ich würde mir immer solche Reaktions- und Bearbeitungszeiten der Behörde für eingegebene Bauanträge wünschen.

 

Ein weiterer Grund, welcher zur Entstehung der „Sennfelder Nachrichten“ beigetragen hat, war einfach die Berichterstattung von Frau Eidel in der Mainpost. Frau Eidel ist die Berichterstatterin für die Gemeinde Sennfeld, die daraus resultierenden Artikel werden dann im Schweinfurter Tagblatt abgedruckt und publiziert. Den letzten Artikel in der Mainpost über mich mit der Überschrift „Wirbel um Flugblätter in Sennfeld: Das sagt der Bürgermeister Oliver Schulze zu den Vorwürfen.“ können Sie evtl. unter folgenden Link nachlesen. Der Artikel ist in voller Länge in digitaler Form oft nur zahlenden Mainpostabonennten vorbehalten, oder in der Printausgabe vom Schweinfurter Tagblatt vom 16.03.2024.

https://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/wirbel-um-flugblaetter-in-sennfeld-das-sagt-buergermeister-oliver-schulze-zu-den-vorwuerfen-art-11418990

 

Leider ist Frau Eidel in diesem Fall auch wieder nur das Sprachrohr vom Bürgermeister Schulze. Wie funktioniert das in der Realität? Frau Eidel bekommt vom Bürgermeister oder der Geschäftsleitung der Gemeindeverwaltung die Vorlage und damit auch die Vorgabe was zu berichten ist. Ein paar Sätze werden von Frau Eidel in der tatsächlichen Gemeinderatssitzung noch aufgeschnappt und dem Text hinzugefügt. Damit ist für Frau Eidel der Zeitungsartikel für die Mainpost auch schon fertig. Da ich mich als Vorbereitung zu meiner eigenen Berichterstattung im Vorfeld mit dem Presserecht intensiv beschäftigt habe, sogar mit Unterstützung von mehreren Rechtsanwälten, konnte ich einiges was das Presserecht betrifft, dazu lernen.

 

Der Anspruch an die Berichterstattung, welcher Frau Eidel als freie Journalistin eigentlich an sich stellen müsste, nämlich mal eine eigene Recherche zu machen um der gebotenen Sorgfaltspflicht einer Journalistin nachzukommen, fehlt aus meiner Sicht gänzlich. Eine Recherche von Frau Eidel ist vermutlich aus Frau Eidels Sicht auch nicht zwingend notwendig. Denn es spielt eh keine Rolle, was da gedruckt wird. Jeder der mal versucht hat eine Gegendarstellung bei der Mainpost, anlässlich einer fehlerhaften Berichterstattung, zu bewirken, wird feststellen, dass man zuerst als Antwort von der Mainpost ein Rechtsanwaltsschreiben bekommt, worin klar gemacht wird, dass man erst einen Rechtsstreit führen müsste, bevor es dann evtl. zu einer minimalen Korrektur kommen könnte.

 

Also auch der Rechtsanspruch auf Gegendarstellung bei einer fehlerbehafteten Berichterstattung ist nicht zielführend. Dann bleibt als Konsequenz nur noch die eigene Berichterstattung übrig. Denn im Gegensatz zur Berichterstattung, wie es in den meisten allgemeinen Medien praktiziert wird, hinterlege ich alle Fakten, damit jeder, zumindest jeder interessierte Leser, selbst den Wahrheitsgehalt meiner Berichterstattung nachprüfen kann.

 

Dieser aktuelle Zeitungsartikel „Wirbel um Flugblätter in Sennfeld: Das sagt der Bürgermeister Oliver Schulze zu den Vorwürfen.“ ist wieder ein gutes Beispiel für eine verworrene Darstellung von Tatsachen. Diesmal allerdings vom Bürgermeister selber fabriziert.

 

Das ist mein Text aus meiner Berichterstattung von Wahrheit oder Unwahrheit...: (2. Ausgabe)

 

Die Veränderungssperre kann man natürlich gut damit begründen, dass der Bebauungsplan nicht eindeutig definiert ist. Immerhin war der Bebauungsplan in der Erstfassung bis zum Zeitpunkt, als der Sennfelder Bauhof in das Gartengebiet gebaut werden sollte, eindeutig definiert. Der einzige Unterschied zwischen der Erstfassung und der 1. Änderung des Bebauungsplans waren nur ergänzende Festsetzungen bezüglich des Bauhofgeländes und natürlich der Rechtschreibfehler wie aus dem Wort Gelände dann Gebäude wurde.

 

Der Kommentar vom Herrn Bürgermeister Schulze darauf ist folgender:

 

Den Verweis Ebners auf die Änderung des Bauungsplans für den Neubau des Gemeindebauhofs im Plangebiet der Privaten Gartenanlage kommentierte Schulze damit, dass der Bauhof aber fernab vom besagten Wasserschutzgebiet liege. Weshalb ein Vergleich mit Ebners Antrag am Häckerspfad hinke.

 

Entweder war Herr Schulze nicht in der Lage den Inhalt meines Satzes zu verstehen, oder er wollte es nicht verstehen?

 

Also nochmal in Kurzfassung.

 

Ich sagte, dass der Bebauungsplan schon immer eindeutig definiert war und lediglich anlässlich der Baumaßnahme des Bauhofs geändert wurde.

 

Herr Bürgermeister kommentiert dazu, dass der Vergleich mit Ebners Antrag am Häckerspfad hinke.

 

Ich kann keinen Zusammenhang zwischen beiden Aussagen feststellen???? Aber das ist wahrscheinlich Politik. Es gibt eine Frage und der Politiker antwortet, wenn überhaupt, auf irgendetwas anderes. Das ist dann wahrscheinlich eine politische Antwort.

 

Ist das die Narrenfreiheit vom Sennfelder Bürgermeister Schulze und dem Leiter der Bauverwaltung, Herrn Mahr?

 

Aus meiner letzten Berichterstattung Wahrheit oder Unwahrheit...... (Ausgabe 2) ist noch folgender Punkt offen:

 

Vor dieser Gemeinderatssitzung am 27.02.2024 hat meine Rechtsanwältin Frau Schilling, Fachanwältin für Baurecht, Herrn Mahr angeschrieben und um Stellungnahme gebeten, wie er denn zur Aussage kommt, dass der Versiegelungsgrad bei diesen Bauvorhaben überschritten wird. Wir warten noch auf Antwort von Herrn Mahr. Ich werde darüber in einen folgenden Artikel berichten.

 

Jetzt ist es soweit, Herr Mahr hat geantwortet.

 

Hier der relevante Auszug aus der Antwort von Herrn Mahr:

 

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Baudisch, sehr geehrte Frau RAin Schilling, wir teilen Ihnen mit, dass wir die Anfrage Ihrerseits vom 29.02.2024, mit gesetzter Frist zum 08.03.2024 gerne an das Landratsamt Schweinfurt, Bauamt weiterleiten.

 

Gerne stehen Ihnen die dort zuständigen Mitarbeiter zur Auskunft zu Verfügung.

 

Ergänzen möchte ich persönlich, wenn Sie mich direkt anschreiben, dass diese Vorgehensweise Ihrerseits ein fragwürdiges Vorgehen darstellt!

 

Wie Ihnen als Fachanwaltskanzlei bekannt, ist der Vorgang zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 BauGB ein verwaltungsinterner Vorgang. Eine Beantwortung des Schreibens Ihrerseits nicht notwendig. Wie Ihnen auch bekannt, sind Rechtsmittel nur gegen einen Verwaltungsakt (Bescheid) möglich, nicht gegen verwaltungsinterne Vorgänge.

 

Für meine Leserinnen und Lesern stelle ich wieder den gesamten Vorgang auf meiner Webseite siehe unten zur Recherche zur Verfügung.

 

Offensichtlich hat Herr Mahr die Frage, welche von meiner Rechtsanwältin sehr klar und einfach gestellt wurde, nicht begriffen. Mich wundert das zwar nicht, aber ich hätte schon gedacht, dass Herr Mahr seine Stellungnahme, welche er ja immerhin in die Beschlussvorlage geschrieben hat, irgendwie begründen kann.

 

Die Stellung der Frage war auch kein eingelegtes Rechtsmittel von meiner Rechtsanwältin, sondern lediglich eine berechtigte Frage. Immerhin hat diese Beschlussvorlage, welche von Herrn Mahr verfasst wurde, zur Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens geführt.

 

Und das soll jetzt eine gute und fundierte Arbeit von Herrn Mahr sein?

 

Natürlich kann man sagen, ist doch egal, das Landratsamt kann ja das gemeindliche Einvernehmen ersetzen. Ja, stimmt. In der Theorie ist das natürlich möglich. In der Praxis wird dadurch bewusst eine weitere Hürde aufgebaut. Die dann evtl. sogar noch gerichtlich weg geklagt werden muss.

 

Vielleicht geht hier Herr Mahr und Herr Bürgermeister Schulze von einen „Rechtsfreien Raum“ aus?

 

Öffentlich oder nicht öffentlich?

 

Herr Bürgermeister Schulze behauptet in diesen letzten Zeitungsartikel im Schweinfurter Tagblatt vom 16.03.2024, dass er das Thema Bebauungsplanänderung wegen persönlichen oder finanziellen Inhalten in die nichtöffentliche Sitzung geschoben hat. Das kann ich mir nur schwer vorstellen. Welche persönlichen oder finanziellen Inhalte sollten das denn bei einen Bebauungsplan sein? Sollten es persönliche Inhalte sein, dann gäbe es die Möglichkeit, wie bei einem Bauantrag auch, Namen zu schwärzen. Auch finanzielle Inhalte, welche der Bürger nicht erfahren soll, kann ich mir bei einen Bebauungsplan nicht vorstellen. Herr Schulze könnte ja mal die konkreten Gründe für die Verschiebung in die nichtöffentliche Sitzung benennen, aber da kommt eben nur ein politisches Ausweichen. Ich denke, ich bleibe bei meiner Meinung, dass das ein weiterer klarer Verstoß von Herrn Bürgermeister Schulze gegen die bayerische Gemeindeordnung darstellt.

 

Ja, es ist an der Zeit Licht ins Dunkel zu bringen und das sehe ich als meine Aufgabe!

Die Frage von Frau Schilling an Herrn Mahr:
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Anschreiben Schilling 4
Und jetzt die Antwort von Herrn Mahr:
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